Geldauflagen für die Tiere
Verfahrenseinstellung gegen eine Geldauflage
Rüsselheim e.V. ist als gemeinnützig anerkannter Verein bei den zuständigen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte registriert. Wir sind berechtigt, Zahlungen aus Geldauflagen entgegenzunehmen.
Informationen für Gerichte und Staatsanwaltschaften
Als Richterin und Richter oder Vertreterin und Vertreter der Staatsanwaltschaft können Sie durch die Zuweisung von Geldauflagen zugunsten von Rüsselheim e.V. mithelfen, dass wir Tieren aus schwerer Not helfen können und ihnen ein würdevolles und gutes Leben auf unseren Lebenshöfen ermöglichen können.
Wir erfüllen dafür die Voraussetzungen:
- Wir sind in den Listen der zuständigen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten als gemeinnützige Organisation eingetragen.
- Wir informieren zeitnah das Gericht über die Erfüllung von Geldauflagen.
- Wir stellen für Geldauflagen keine Spendenbescheinigungen aus.
Auf Wunsch übersenden wir Ihnen gern eine Broschüre über unsere Tätigkeit und unseren Verein.
Informationen für Zahlungspflichtige
Sie sind gerichtlich zur Zahlung einer Geldauflage verurteilt worden? Herzlichen Dank für Ihre Zuwendung, mit der wir viel Gutes schaffen können. Ihre Geldauflage oder Ihr Bußgeld kommt direkt Tieren zugute, die schwer misshandelt wurden und denen wir ein sicheres und würdiges Leben bieten können. Ihre Zahlung ist allerdings nicht als Spende steuerabzugsfähig.
Nutzen Sie bitte folgendes Konto für Geldauflagen:
Kontoinhaber: Rüsselheim e.V.
IBAN: DE07 7315 0000 1002 5564 52
BIC: BYLADEM1MLM
Sparkasse Schwaben-Bodensee
Wichtig:
Geben Sie bei Ihrer Zahlung das Aktenzeichen des Gerichts im Verwendungszweck an, sodass wir Ihre Überweisung dem Gericht bestätigen können. Aus rechtlichen Gründen dürfen wir für Bußgelder keine Spendenquittung ausstellen und auch keine Ratenzahlungen oder Zahlungsaufschub bewilligen. Diesbezüglich richten Sie sich bitte mit ihrem Anliegen direkt an das zuständige Gericht.